Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der Informationstechnik Würfl (nachfolgend „Auftragnehmer") erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Teil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Beratung, Softwareentwicklung, Systemintegration, Virtualisierung, Migration, IT-Sicherheit und Schulungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsbeschreibung.
3. Vertragsschluss, Preise
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und 30 Tage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
(3) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise sind Nettopreise; die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer kommt zusätzlich hinzu.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Infrastruktur rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert die Erreichbarkeit der zuständigen Fach- und Ansprechpartner zu. Verzögerungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung, Verzug
(1) Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern keine andere Frist vereinbart ist, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(3) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Abnahme
(1) Soweit der Vertrag die Lieferung von Werken oder die Entwicklung von Software umfasst, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern es nicht wesentliche Mängel aufweist.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung schriftlich mit hinreichender Begründung verweigert.
7. Mängelhaftung
(1) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Für neu geschaffene Werkleistungen und neu entwickelte Software beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme. Für gebrauchte Komponenten und Lizenzprodukte gelten die Fristen des jeweiligen Lizenzgebers.
(3) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel durch unsachgemäße Verwendung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, normale Abnutzung oder nicht vereinbarte Einsatzbedingungen entstehen.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vorliegt und der Schaden typischerweise mit dem Vertragszweck verbunden ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung für Datenverlust und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Verträge mit Verbrauchern schließen wir grundsätzlich aus.
9. Schutzrechte, geistiges Eigentum
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zur Nutzung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte an individuell entwickelter Software.
(2) Standardlösungen, Bausteine, Werkzeuge und Methoden des Auftragnehmers bleiben sein geistiges Eigentum. Dem Auftraggeber wird insoweit ein nicht exclusives, unwiderrufliches Nutzungsrecht eingeräumt.
(3) Der Einsatz von Open-Source-Komponenten erfolgt unter den jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über einschlägige Lizenzpflichten.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und zwei Jahre darüber hinaus alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach Art erkennbar vertraulichen Informationen des anderen Teils geheim zu halten und nur für die Vertragsabwicklung zu verwenden.
11. Datenschutz
Persönliche Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Es gelten die Hinweise in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schmalkalden.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textvormerks.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.